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Freitag, 9. August 2019

PRESSEERKLÄRUNG zur verfassungswidrigen Wahlplakatentfernung durch die sächsische Exekutive

Die PARTEI Sachsen wird eine einstweilige Anordnung erwirken und so auch gegen den Willen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsschutz den Rechtsstaat durchsetzen. Gegen das illegale Abhängen der Plakate wird Anzeige erstattet.

Am Montag dem 5.August 2019 erfuhren wir durch einen Facebookpost des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen sächsischen Justizministers Dr. Jürgen Martens davon, dass in Meerane unsere Plakate entfernt wurden. Zitat: „Das fällt schon unangenehm auf, wenn 2 Stunden vor dem Besuch des Ministerpräsidenten Wahlplakate anderer Parteien entfernt werden.“
Noch während wir damit beschäftigt waren herauszufinden wer warum unsere Plakate entfernt, erfuhren wir durch die Anfrage eines dpa-Journalisten davon, dass der Staatsschutz in Bautzen ebenfalls Plakate von uns einsammelt. Erst am Mittwoch konnte unser Landesgeschäftsführer nach endlosen Stunden in Warteschleifen Polizei und Staatsschutz erreichen um erstmalig an Informationen über die ungeheuerlichen Vorgänge zu erlangen. Die Melodie in der Warteschleife des Staatsschutzes soll aber sehr entspannend sein. Laut Aussage des Zwickauer Staatsschutzbeamten werde der zuständige Zwickauer Staatsanwalt „vor dem 1. September gar nichts entscheiden.“ Immerhin konnten wir so in Erfahrung bringen, dass gegen die Partei Die PARTEI – das R steht für Rechtsstaat – wegen Verstoßes gegen §86a StGB (Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole) und §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ermittelt wird. Warum in Plauen gleich alle Plakate der Partei Die PARTEI („Schlimm!“&“Reserviert für Volksfahrräder“ abgehangen wurden ist noch unbekannt.

Die Religionsbeschimpfung wird uns wegen eines Plakates (Abb. 01) vorgeworfen, welches den derzeitigen Ministerpräsidenten nackt auf eine Wolke zeigt, dessen lächerlich langer Penis sich um ein im Hintergrund befindendes Holzkreuz schlängelt. An dem Kreuz sind die Buchstaben C, D und U angebracht, das C ist kurz vorm herunterfallen. Im Hintergrund befinden sich mehr oder weniger verblichene CDU-Größen. Inwiefern dieses Motiv eine Religion beschimpft können wir beim besten Willen nicht erfassen. Aus unserer Sicht stellt es ganz im Gegenteil lediglich die Frage, ob die „Christlich Demokratische Union“ überhaupt christlich ist, wodurch die christlichen Werte ja als positives Bewertungskriterium erscheinen müssen. In welcher Weise dieses Plakat „geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“ ist uns dermaßen unbegreiflich, dass wir „Sachsen gehört nicht zu Deutschland!“ schreien mögen.

Was die Ermittlung wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole betrifft, so haben die geschulten Beamtenaugen ganz recht erkannt, dass sich auf unserem Aufklärungsplakat (Abb.02) sogar zwei Hakenkreuze befinden und wir sind begeistert, dass dies den Polizisten, gerade in Bautzen, überhaupt noch auffällt. Auf dem Plakat sieht man den derzeitigen Ministerpräsidenten, der sich schützend über ein Sachsen beugt, in welchem gerade ein Brand das NSDAP-Hakenkreuz freilegt. Von hinten greift der aktuelle AfD-Obernazi Jörg Orban gierig nach dem Bundesland. Seine linke Hand, an der ein Hakenkreuz-Siegelring steckt, liegt auf der Schulter Kretschmers. Im Hintergrund lungern die Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD rat-, hilf- und teilnahmslos. Der Schatten des Schriftzugs „Demnächst im Landtag“ bildet die Worte „Sachsenland in Nazihand“.
Den Anfangsverdacht können wir also durchaus nachvollziehen, wenngleich es uns in größtes Erstaunen versetzt, dass nichteinmal der Staatschutz den §86(3) kennen soll. Dieser lautet:
„(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“ Wir müssten also nichteinmal die Freiheit der Kunst bemühen, um unsere Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen zu rechtfertigen – Stichwort: „Prüffall“.
Spaßeshalber sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass das von einer Vielzahl an Juristen frequentierte Plakat vor dem Chemnitzer Amtsgericht keinerlei Anstoß erregte. Und auch die Dresdner Polizei sieht nach Presseberichten „derzeit keinen Grund einzugreifen“.

Dass wir gegen diese erhebliche Behinderung unseres Wahlkampfes gerichtlich vorgehen und eine einstweilige Anordnung erwirken werden, versteht sich von selbst. Unser erfahrener, kompetenter und arbeitsscheuer Hausjurist wird diese bis spätestens Freitag zornig einreichen.

Unabhängig davon, ob Staatsschutz und Polizei fachlich inkompetent, kognitiv minderbegabt oder politisch motiviert ihren Anfangsverdacht hegen, steht es ihnen natürlich frei die Straftatbestände zu prüfen. Rechtsstaatlich inakzeptabel ist jedoch das Abhängen der Wahlplakate vor Abschluss der Prüfung. Unseres Wissens haben Wahlen einen sehr hohen Stellenwert in einer Demokratie und ein staatlicher Eingriff sollte die ultima Ratio sein. Oder anders formuliert: Aus unserer Sicht beging die Staatsmacht mehrfachen vorsätzlichen und bewusst rechtsverletzend Eingriffe in die uns von der Verfassung gegeben Grundrechte. Deswegen werden wir wegen jedes einzelnen abgehangenen Plakates Anzeige erstatten. Desweiteren werden wir gegen die Bautzner Beamten, welche nicht nur die „verdächtigen“ Plakate stahlen, sondern die unverdächtigen Textplakate ebenfalls entfernten und daneben schmissen Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. (Das mit den üblichen Gegenanzeigen wird lustig.)
Ob wir gegen den Meeraner Bürgermeister, der nach unserer Recherche Stein des Anstoßes war, gesondert Rechtsmittel einlegen wird noch geprüft.

Desweiteren werden wir den Noch-Ministerpräsidenten, Noch-Justizminister und Noch-Innenminster gesondert auffordern für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien zu sorgen, um dem sich aufdrängenden Anschein abzuwehren, die CDU nutze die Staatsmacht um unliebsame Wahlwerbung zu behindern, ohne sich die Finger schmutzig machen zu wollen. Noch können sie ein letztes mal den Versuch unternehmen zu beweisen, dass der Freistaat Sachsen kein Failed-State ist.

Sachdienliche Hinweise:

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach gängiger Auffassung ein Rechtsstaat. Zu allererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen. [Das Grundgesetz]

In einer Demokratie werden Wahlen ein besonderer Stellenwert beigemessen.

Als zur Europawahl 2019 die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte NPD – vergleichbare Einordnungen der Partei Die PARTEI sind uns nicht bekannt – offensichtlich volksverhetzende Plakate („Migration tötet – Stoppt die Invasion – Widerstand jetzt“) aufhängte, erließen viele Gemeinden eine sogenannte Ordnungsverfügung, in welcher die NPD aufgefordert wurde die Plakate zu entfernen. Innerhalb einer kurzen Frist hatten die Nazis so die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten und die Verfügung richterlich prüfen zu lassen. Die Plakate, welche unverhohlen zu Gewalt gegen Migranten aufriefen und unbestreitbar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, blieben größtenteils hängen bis der Richterspruch fiel und z.B. in Dresden auch darüber hinaus. Ein Eingreifen der Polizei gab es nicht.

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